Cookies & Speicher
Stand: 15. Oktober 2026
| Name | Speicherort und Zweck | Dauer / Kontrolle |
|---|---|---|
ticket_oauth_state | HttpOnly-Cookie für den zufälligen OAuth-Statuswert und den geschützten Rücksprung zum Dashboard oder Einspruch. | Bis zu 10 Minuten; wird beim OAuth-Rückruf gelöscht. Für den Login erforderlich. |
ticket_session | HttpOnly-Cookie mit einer signierten Sitzungskennung. Das zugehörige Discord-Token liegt serverseitig in der Datenbank. | Bis zum Ablauf des OAuth-Tokens, maximal sieben Tage; Logout löscht es. Für angemeldete Funktionen erforderlich. |
ticket-theme-consent | Browser-localStorage, kein Cookie. Merkt, ob du die dauerhafte Design-Speicherung erlaubt oder abgelehnt hast. | Bis du die Browserdaten löschst oder die Auswahl änderst. Dient dazu, deine Entscheidung zu beachten. |
ticket-theme | Browser-localStorage, kein Cookie. Speichert light oder dark, wenn du ausdrücklich „Einwilligen & merken“ gewählt hast. | Bis du Browserdaten löschst oder die Einwilligung widerrufst. |
neworia-dashboard-preferences:<Discord-ID> | Browser-localStorage, kein Cookie. Speichert Farbschema, Akzentfarbe, Schriftgröße, Abstände und Bewegungspräferenz deines Dashboard-Kontos auf diesem Gerät. | Bis du Browserdaten löschst oder die Einwilligung widerrufst. Es erfolgt keine Übertragung an den Server. |
Einwilligung zur Design-Speicherung ändern
Die Designwahl funktioniert auch ohne dauerhafte Speicherung und gilt dann nur bis zum Schließen der Seite. Mit „Einwilligung widerrufen“ wird die gespeicherte Designwahl entfernt. Mit „Auswahl erneut anzeigen“ erscheint die Abfrage beim nächsten Öffnen des Dashboards wieder.
Auswahl erneut anzeigenCookies von Drittanbietern
Der OAuth-Login leitet dich zu Discord weiter. Die Discord-Website kann dort eigene Cookies und Technologien verwenden; dafür ist Discord verantwortlich. Eingebettete Drittanbieter-Tracker werden vom aktuellen Dashboard-Code nicht geladen. Hosting- und Tunnelanbieter können eigene technische Protokolle führen; diese sind in der Datenschutzerklärung mit den echten Anbietern zu ergänzen.
Rechtlicher Hinweis
Für Informationen auf dem Endgerät sieht § 25 TDDDG grundsätzlich eine Einwilligung vor; das Gesetz enthält Ausnahmen für technisch erforderliche Vorgänge und ausdrücklich gewünschte Dienste. Die konkrete rechtliche Bewertung hängt von der tatsächlichen Einbindung und dem Betreiber ab. Nicht notwendige Analyse-, Werbe- oder sonstige Speichertechnologien dürfen erst nach entsprechender Prüfung und wirksamer Einwilligung aktiviert werden.